Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für 

Git GmbH

Kleeweg 3

71139 Ehningen 

07031 3048150

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**1. Geltungsbereich** 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Git GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Unternehmensberatungsdiensten, Hotline-Diensten und sonstigen IT-Dienstleistungen abgeschlossen werden.


**2. Vertragsabschluss** 

(1) Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages zustande. 

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.


**3. Leistungen des Auftragnehmers** 

(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Unternehmensberatung sowie Hotline-Dienste und weitere vereinbarte Dienstleistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen im Vertrag. 

(2) Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Vertrag, Angebot oder einer separaten Leistungsbeschreibung festgelegt.


**4. Pflichten des Auftraggebers** 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. 

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Infrastruktur und die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen gegeben sind. 

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Auftragnehmers nicht für unzulässige oder illegale Zwecke zu verwenden.


**5. Preise und Zahlung** 

(1) Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. 

(2) Zahlungen sind innerhalb der im Vertrag oder Angebot angegebenen Fristen fällig. 

(3) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.


**6. Vertragsdauer und Kündigung** 

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, eine andere Vertragsdauer ist im Vertrag festgelegt. 

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [z.B. 30 Tagen] zum Monatsende kündigen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


**7. Haftung** 

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. 

(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(4) Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. 

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über auftretende Schäden oder Störungen zu informieren.


**8. Vertraulichkeit** 

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erlangten Informationen und Daten des jeweils anderen, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund ihrer Art als vertraulich erkennbar sind, geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung des anderen weiterzugeben. 

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.


**9. Datenschutz** 

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. 

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.


**10. Urheberrechte und Nutzungsrechte** 

(1) Der Auftragnehmer behält alle Urheberrechte an den von ihm erbrachten Leistungen, insbesondere an Software, Konzepten und Dokumentationen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungen des Auftragnehmers, das nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum gilt.


**11. Höhere Gewalt** 

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. 

(2) Die Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich über das Auftreten von höherer Gewalt zu informieren und angemessene Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu ergreifen.


**12. Schlussbestimmungen** 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


**Stand: Januar 2025**